• Abschluss nur auf Kundenwunsch

Angesichts des heute, 2. Mai 2013, von der Arbeiterkammer veröffentlichten Praxistests zu „Web-, WAP-Billing und Mehrwert-SMS“ möchte T-Mobile festhalten: Schutz vor ungewollten Vergebührungen von „Digitalen Gütern“ ist T-Mobile ein sehr wichtiges Anliegen, daher kommt beim Einkauf digitaler Güter ein speziell entwickeltes Schutzsystem zum Einsatz, welches eine Vergebührung nur dann zulässt, wenn eine aktive Abo-Zustimmung vorliegt oder wenn eine Zahlung aktiv vom Kunden selbst autorisiert wurde.Beim Kauf von den sogenannten „Digitalen Güter“ ist es notwendig, dass der Kunde beim Abo-Abschluss explizit zustimmt. Dies kann per SMS mit „Ja“, über eine Bestätigungsseite im mobilen Internet (WAP) oder durch Eingabe eines TAN-Codes erfolgen. Dem Handynutzer werden im Zuge einer Zahlungsautorisierung stets die relevanten Kaufdetails (Anbieter, Abo-Dauer bzw. Hinweis auf Einzelzahlung, Preis, Produkt & Anbieterdetails inkl. Kontaktdaten) bekannt gemacht.

Davon abgesehen haben Kunden stets den Schutz, Mehrwertdienste und Mehrwert-SMS generell zu sperren. Dabei kann keinerlei Kauf oder Verrechnung von „Digitalen Gütern“ oder Mehrwert-SMS erfolgen.

Zu der Beschwerde über Intransparenz ist folgendes festzuhalten: Im Kundenportal (My T-Mobile bzw. My tele.ring; Browser oder App) unter „Zahlungen digitale Güter“ werden die Einmalzahlungen und laufenden Abo-Zahlungen für digitale Güter aufgelistet. Unter „Abo-Verwaltung digitaler Güter“ werden aktive Abos angezeigt, um welchen Diensteanbieter es sich handelt sowie die dazugehörigen Kontaktmöglichkeiten. Der Kunde hat die Möglichkeit, Abos jederzeit auch im Kundenportal abzumelden. Selbstverständlich können Kunden eine Sperre für digitale Güter jederzeit selbstständig und kostenlos im Kundenportal administrieren (unter „Mein Vertrag“ > „Sperren“).

Bei „Digitalen Gütern“ handelt sich um Produkte von externen Dienstleistungen, die direkt per Handy (über Mobilfunkrechnung, Abbuchung vom Prepay Guthaben) bezahlt werden. Dies sind beispielsweise Klingeltöne, Wallpapers, Screensaver, Klingelton -Abos, Java Spiele, aber auch Abos bei denen der Endkunde wöchentlich/monatlich einen bestimmten Betrag für die Nutzung bezahlt.

Zum AK-Bericht: http://wien.arbeiterkammer.at/bilder/d193/WebWAPMehrwertBilling.pdf