- Lizenzgebühren von rund 654 Millionen heute, 17. Dezember 2013, fällig
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat für die Beschwerde von T-Mobile Austria gegen den Frequenzbescheid der TKK keine aufschiebende Wirkung (AW) gewährt. Damit werden die Lizenzgebühren von rund 654 Millionen heute, 17. Dezember 2013, fällig und werden von T-Mobile Austria fristgerecht eingezahlt werden. Über den beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebrachten Antrag auf aufschiebende Wirkung aufgrund der dort erhobenen Beschwerde erwarten wir die Entscheidung in den nächsten Tagen. T-Mobile betont, dass die Ablehnung der aufschiebenden Wirkung ausschließlich eine wirtschaftliche Entscheidung des Gerichts in Hinblick auf die Unternehmenssituation ist, aber keinen Vorgriff auf den Ausgang der Verfahren selbst darstellt. Aufgrund der Tragweite der Frequenzbescheide erwarten wir eine Entscheidung der Gerichte (VwGH sowie VfGH) über die Einsprüche noch im Jahr 2014.
