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Berichterstattung im Zuge der Wertanpassung/Inflationsanpassung

Mehrere Medien berichten am 9. April 2014 darüber, dass T-Mobile und tele.ring die Gebühren für Bestandskunden erhöhen. Dies ist nicht ganz korrekt: Es wird lediglich die jährliche Inflationsanpassung durchgeführt (nur für bestimmte Tarife).

Stellungnahme T-Mobile
Die Erhöhung um 2 Prozent bezieht sich auf die Wertanpassung/Inflationsanpassung. Die monatliche Grundgebühr wird jährlich an den von der Statistik Austria errechneten Verbraucherpreisindex angeglichen. Die Verrechnung der heurigen Wertanpassung erfolgt erstmals mit der Mai-Rechnung und Kunden werden im April über eine Rechnungsbeilage darüber informiert. Diese betrifft ausschließlich die monatliche Grundgebühr des Tarifs und nicht die Kosten für Verbindungsentgelte, Zusatzpakete und andere Leistungen. Die Inflationsanpassung wurde im Jahr 2012 eingeführt (Geschäftsbedingungen, Punkt 19.6) und gilt nur für diese Tarife. Es ist keine Preiserhöhung, sondern lediglich eine Inflationsanpassung von bestimmten Tarifen (ähnlich wie bei Wasser, Energie und Wohnen etc.). Daher ist kein außerordentliches Kündigungsrecht gegeben.

Nicht betroffen von der Wertanpassung sind:

Weitere Infos unter www.t-mobile.at/wertsicherung bzw. www.telering.at/wertsicherung.

 

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