Für den weiteren Ausbau von LTE hat der Regulator zu Beginn der Woche einen wichtigen Schritt gesetzt: Ab sofort können T-Mobile und Hutchison 3 Austria (H3A) ihre vorhandenen 900- und 1800-Megahertz-Frequenzen auch für die schnelle Datentechnologie LTE verwenden. Diese Frequenzen durften von den Betreibern bisher nur für GSM, die so genannte zweite Generation, verwendet werden – eine Bestimmung aus einer Ära, die noch nicht einmal 3G kannte, schon gar nicht die derzeit aktuelle vierte Generation. „Refarming“ wird in der Fachsprache diese Umwidmung genannt.
„Aufgrund unserer Anträge haben wir diesen logischen und sehr erfreulichen Schritt bereits seit einiger Zeit erwartet. Das ermöglicht uns, rasch weitere Mobilfunkstationen in diesem Spektrum in den Regelbetrieb zu nehmen und damit die Breitbandkapazität für unsere Kunden weiter auszubauen“, kommentiert Rüdiger Köster, Technikchef der T-Mobile Austria die RTR-Entscheidung. „Damit ist sowohl technisch als auch volkswirtschaftlich die bestmögliche Verwendung dieser Frequenzen sichergestellt.“ Bis Jahresende werden damit zusätzlich zum Ausbau bei 2600 und 800 Megahertz hunderte von weiteren Stationen dazukommen. Bis Ende 2015 wird T-Mobile so etwa drei Viertel aller Österreicher mit superschnellem LTE versorgen. Ab 2016 bzw. 2018 kommen weitere, im Zuge der Auktion im Herbst 2013 ersteigerte, Frequenzblöcke im Bereich 1800 MHz hinzu, mit denen weitere Kapazität für Datenübertragung zur Verfügung steht.
Nachdem diese Frequenz für die Nutzung mit LTE grundsätzlich freigegeben wurde, können die Betreiber nunmehr versuchen, eine Neuordnung der einzelnen Blöcke durch Verhandlungen über einen Tausch untereinander in die Wege zu leiten. Dieses „Defragmentierung“ oder auch „Reshuffling“ genannte Verfahren dient der optimalen Nutzung von Frequenzblöcken: Liegen die jeweils 5 Megahertz breiten Blöcke unmittelbar nebeneinander, haben sie wie eine breite, mehrspurige Autobahn mehr Kapazität als getrennte einspurige Fahrbahnen. Das müssen die Betreiber durch entsprechende Tauschvereinbarungen untereinander regeln. Auch technisch ist der damit verbundene Wechsel von Frequenzblöcken herausfordernd, sodass dies insgesamt noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Die laufende Beschwerde von T-Mobile Austria beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) gegen die Frequenzbescheide auf Basis der Auktion ist von dieser Umwidmung vorhandener 1800-er Frequenzen für LTE in keiner Weise berührt. Bei dieser Beschwerde geht es einerseits um grobe Verfahrensmängel, die zu den überhöhten Rekordpreisen für die Frequenzen geführt haben – die bei weitem teuersten in der EU. Andererseits hat T-Mobile beanstandet, dass im Zuge der Auktion Frequenzen vorzeitig neu vergeben wurden, für die T-Mobile noch ein bereits früher erworbenes Nutzungsrecht hat.
Eine Entscheidung des VwGH wird für den Herbst erwartet. Anfang der Woche wurde bekannt, dass Hutchison 3 Austria seine eigene Beschwerde beim VwGH bereits Ende Juni überraschend zurück gezogen hat. Für die Beschwerde von T-Mobile ist dies rechtlich bedeutungslos, da über jede Beschwerde getrennt entschieden werden muss.