Magenta Newsroom

Servicepauschale: Aliquote Verrechnung und neue Leistungen

Als erster Mobilfunker Österreichs wird T-Mobile Austria die jährlich im Voraus eingehobene Servicepauschale bei unterjähriger Kündigung eines Vertrags nur noch in der aliquoten Höhe entsprechend der tatsächlichen Vertragszeit verrechnen. Wurde beispielsweise die Pauschale im Jänner fällig und kündigt ein Kunde nach Ablauf der Mindestvertragsdauer den Vertrag mit Ende Juni, dann wird die Pauschale nur zur Hälfte verrechnet. Darüber hinaus werden in der Servicepauschale neue Leistungen inkludiert, die bisher getrennt verrechnet wurden. Die neue Regelung für die Servicepauschale wird Anfang 2015 umgesetzt.

Die Servicepauschale, die in den meisten Tarifen von T-Mobile und ihre Marke tele.ring 20 bzw. 19,90 Euro jährlich beträgt, enthält Leistungen, die anders als laufende Gesprächsgebühren oder Datenvolumen jeweils einmalig anfallen. Dazu zählen unter anderem die kostenlose SIM-Karte bei Vertragsabschluss, die Sperre der SIM-Karte bei Diebstahl, die Sperre von Mehrwertnummern und Änderung des Kundenkennwortes.

Neue Leistungen in der Servicepauschale inkludiert
Als neue Features werden unter anderem die GPRS-Roaming-Sperre, die PUK-Beauskunftung und die Sperre „Digitale Güter“ inkludiert. Die Leistungen waren bisher jeweils einzeln zusätzlich zu entrichten.

Mit der aliquoten Verrechnung der Servicepauschale entsprechend der tatsächlichen Vertragslaufzeit entspricht T-Mobile Austria der jüngst dazu ergangenen Entscheidung des OGH und verzichtet auf ein weiteres Rechtsmittel, um den Kunden möglichst rasch diese Möglichkeit einzuräumen. Aufgrund der komplexen und aufwendigen technischen Umsetzung dieser neuen Anforderung wird die neue Form der Servicepauschale erst Anfang 2015 in Kraft treten. Das OLG Wien hat dazu eine Frist von drei Monaten eingeräumt. T-Mobile geht davon aus, dass diese Gerichtsentscheidung für die gesamte Branche anwendbar ist.

 

Presseinformation als PDF

Die mobile Version verlassen