Der Europäische Gerichtshof (EuGH) schließt sich in seiner heute veröffentlichten Entscheidung der Rechtsauffassung von T-Mobile Austria an, der nach der Übernahme von Orange durch Hutchison 3 Austria (H3A) bei der Neuverteilung von Frequenzen von der TKK (Telekom-Control-Kommission) die Parteistellung verwehrt wurde. Zur Erinnerung: Nach der Fusion H3A-Orange vereinbarten H3A und A1 Telekom Austria die Neuverteilung von Frequenzen untereinander. Ein Antrag von T-Mobile Austria, dabei als Partei gehört zu werden und einen fairen Ausgleich zwischen den Marktteilnehmern herzustellen, wurde von der TKK Ende 2012 abgelehnt. Dagegen legte T-Mobile Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ein, der seinerseits den EuGH zu einer Klärung anrief. Der EuGH entschied nunmehr im Sinne von T-Mobile. Jetzt ist der VwGH am Zug in der Sache zu entscheiden.
Mit der EuGH-Entscheidung kommt T-Mobile bei der Verteilung von Frequenzen im Zuge der H3A-Orange-Fusion Parteistellung zu. Das Anliegen von T-Mobile ist es, dass die Frequenzen im Bereich von 2100 Megahertz fair auf alle drei verbleibenden Marktteilnehmer aufgeteilt werden. Dies würde der Vorgangsweise entsprechen, die seinerzeit von der TKK auch nach der Übernahme von tele.ring durch T-Mobile gewählt wurde. Anders bei der Fusion H3A-Orange: Dabei trat H3A ohne Anhörung von T-Mobile Frequenzen nur an A1 ab und behielt selbst den größeren Teil der Frequenzpakete, was den beiden Betreibern einen Wettbewerbsvorteil gegenüber T-Mobile Austria gibt.
„Unser Ziel war und ist, dass die UMTS-Frequenzen im Bereich 2100 Megahertz gleich verteilt werden und nicht zwei Marktteilnehmer begünstigen. Auf Basis der jetzigen Entscheidung streben wir eine vernünftige Lösung in dieser Frage mit allen Beteiligten an“, kommentierte Andreas Bierwirth, CEO von T-Mobile Austria, die EuGH-Entscheidung.