T-Mobile Austria begrüßt den heute, 11. März 2015,  vorgestellten detaillierten Entwurf des BMVIT (Bundesministerium für Verkehr, Infrastruktur und Technologie) zur Breitbandförderung. „Minister Stöger hat damit die Grundlage gelegt, dass die Breitbandförderung wie versprochen 2016 in Gang kommt und so den Ausbau auch in entlegenen Regionen beschleunigt“, erklärte Andreas Bierwirth, CEO T-Mobile Austria.

Mit dem Entwurf beginnt ein zweiwöchiges Konsultationsverfahren, damit die Anregungen der Betreiber wie Kommunen und Ländern bei den Details der Förderung berücksichtig werden können. „Wir freuen uns, dass diese wichtige Forderung erfüllt wurde und es ein Gespräch mit den Betreibern über die Förderungsdetails gibt und nicht einfach vollendete Tatsachen geschaffen wurden“, sagte Bierwirth.

T-Mobile sieht in der jetzigen Fassung Diskussionsbedarf über vier wichtige Punkte:

  • Bei der Flächenförderung – also Förderung für den individuellen Anschluss von Verbrauchern – sieht der Entwurf die „Summenbandbreite der Accesstechnologie pro Teilnehmer“ als ein Entscheidungskriterium an. Damit würde aber die zugesagte Technologieneutralität zugunsten von Glasfaser aufgegeben, denn dieses hat – auf einer theoretischen Basis – immer eine technisch höhere Bandbreite. In der Praxis kommt es aber auf eine Vielzahl von Faktoren an, u.a. auf die Leistung des Backhaul (Anbindung der Knotenpunkte). Sinnvoller ist daher als Entscheidungskriterium, ob die von der EU geforderten mindestens 30 Mbit/s bzw. in späterer Folge 100 Mbit/s von der jeweiligen Technologie gewährleistet werden kann.
  • Die zeitliche Bevorzugung von Leerverrohrungen würde zur Folge haben, dass keine Abwägung erfolgt, ob an einem konkreten Standort eine Leerverrohrung oder eine Backhaul-Förderung effizienter ist. Sinnvoll wäre, dass in der Förderbeurteilung Anträge aus beiden Bereichen jeweils in Hinblick auf die bessere Lösung beurteilt werden.
  • Besonders erfreulich ist, dass der Förderentwurf die Anregung von T-Mobile aufgreift, dass auch IKT-Innovation und den Bildungsbereich berücksichtig werden soll. Hier sollte es nicht nur um Infrastruktur gehen, sondern wie z.B. im Bildungsbereich auch um die Entwicklung skalierbarer Content-Angebote für den Unterricht.
  • Der Vergabeprozess muss sicherstellen, dass es keine weiteren Verzögerungen in der Abwicklung gibt, da sonst das Ausbauprogramm im Mobilfunkbereich so weit fortgeschritten ist, dass er an der Förderung kaum noch partizipieren kann. Damit würde aber die Technologieneutralität verloren gehen und die Förderung zu einer Subventionierung von teureren leitungsgebundenen Technologien auf Kosten des Mobilfunk (die Erlöse aus der Frequenzauktion, aus denen die Förderung finanziert wird) geraten.