• Zahlscheingebühr seit August 2010 nicht mehr eingehoben

T-Mobile ist über die Vorgehensweise des Vereins für Konsumenteninformation verwundert, der die seit über drei Jahren nicht mehr bestehende Zahlscheingebühr bei T-Mobile einklagt.

Bei Bezahlung mit Zahlscheinen wird seit August 2010 keine Gebühr mehr verrechnet. Das bedeutet, dass trotz höherem Aufwand auf eine Gebühr zugunsten des Kunden verzichtet wird. Sobald ein Urteil (nicht vor 2014) erfolgt, betrifft es unabhängig vom Ausgang einen bereits seit vier Jahren nicht mehr bestehenden Sachverhalt.