Heute, 9. April 2014, wurde vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) die vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) eingebrachte Beschwerde über das „Verbot von Zahlscheinentgelten“ bekräftigt. Die endgültige Entscheidung liegt jetzt beim OGH (Obersten Gerichtshof).

Stellungnahme T-Mobile
Bei Bezahlung mit Zahlscheinen wird seit August 2010 keine Gebühr mehr verrechnet. Das bedeutet, dass trotz höherem Aufwand auf eine Gebühr zugunsten des Kunden verzichtet wird. Es wird ausschließlich bei Wechsel auf Zahlschein einmalig fünf Euro für den damit verbundenen administrativen Aufwand verrechnet.